Grundlagen in Deutschland
Das deutsche Regelungssystem für Bauprodukte und Bauarten ist in den 16 Landesbauordnungen festgelegt. Diese basieren auf einer gemeinsamen Musterbauordnung (MBO), definieren die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und regeln die Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Bauprodukte und Bauarten.
Die allgemein formulierten Anforderungen werden durch Technische Baubestimmungen konkretisiert. Als gemeinsames Muster dient die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Die genannten Dokumente und weitere Erläuterungen stellt das Deutsche Institut für Bautechnik bereit.
DIBt: Häufig gestellte Fragen zum nationalen Regelungssystem
Grundlage in der Europäischen Union
Die europäische Grundlage bildet die Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011.
Als Nachweise kommen – abhängig von Produkt, Bauart und Anwendungsfall – insbesondere eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA) in Betracht.
Was ist ein Förderanlagenabschluss?
Ein Förderanlagenabschluss, kurz FAA, schließt die Öffnung einer Förderanlage innerhalb eines raumabschließenden Bauteils, beispielsweise einer Wand. Er umfasst die für den Verschluss erforderlichen Komponenten wie Rahmen, Führungsschienen, Schwenkklappen, Beschläge und Verriegelungseinrichtungen.
FAA werden in Deutschland über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, eine allgemeine Bauartgenehmigung oder eine Europäische Technische Bewertung geregelt. Dort werden sie als Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen bezeichnet.
In der Regel sind FAA nicht für die Personenbeförderung vorgesehen. Sie werden entweder planmäßig offen eingesetzt und schließen im Brandfall oder sind planmäßig geschlossen und öffnen beim Durchgang von Fördergut.
Bauprodukt, Bausatz und Bauart
Ein FAA ist ein Bauprodukt, kann aber auch aus mehreren Bauteilen bestehen, die als Bausatz zusammengefügt werden. Der Einbau vor Ort wird als Bauart bezeichnet.
Ein Bausatz wird in der Bauproduktenverordnung als Bauprodukt beschrieben, das von einem einzigen Hersteller als Satz von mindestens zwei getrennten Komponenten in Verkehr gebracht wird. Die Komponenten werden zusammengefügt, um in das Bauwerk eingebaut zu werden. Vergleiche hierzu Verordnung (EU) Nr. 305/2011, Artikel 3 Nummer 17.
Die Bauart umfasst dagegen Planung, Bemessung und Ausführung einer baulichen Anlage. Vergleiche hierzu § 2 Absatz 11 MBO.
CE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen
Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung dürfen verwendet werden, wenn die vom Hersteller erklärten Leistungen für das Produkt den Anforderungen des vorgesehenen Verwendungszwecks entsprechen. Vergleiche hierzu § 16c MBO.
Das Ü-Zeichen ist für Bauprodukte vorgesehen, die den Technischen Baubestimmungen oder einem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis, beispielsweise einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), entsprechen.
Unterstützung im Nachweisverfahren
Die BAK unterstützt bei der Einordnung des Produkts, der Auswahl des passenden Nachweiswegs und der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für eine Verwendung in Deutschland oder der Europäischen Union.