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Gutachten

Gutachterliche Stellungnahmen für ZiE und vBG

Bauvorhabenbezogene Feststellung und Beurteilung der Leistung eines Brandschutzproduktes – als fundierte Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen.

Wofür dient eine gutachterliche Stellungnahme?

Die gutachterliche Stellungnahme dient als qualifizierte und fundierte Entscheidungshilfe und bildet die Grundlage der weiteren Vorgehensweise:

  • zur Beantragung einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBG)
  • zur Beantragung einer vorhabenbezogenen Zustimmung im Einzelfall (ZiE)

Sie ersetzt allerdings nicht den nach Landesbauordnung geforderten allgemeinen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis.

Stellungnahmen für Zustimmungen im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen

Nicht jedes Brandschutzprodukt oder jede Ausführungsvariante verfügt für die konkrete Einbausituation über einen unmittelbar anwendbaren bauaufsichtlichen Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweis. In solchen Fällen erstellen wir qualifizierte gutachterliche Stellungnahmen zur objekt- und vorhabenbezogenen Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Brandschutzprodukten und Bauarten.

Unsere Stellungnahmen bewerten die Eignung der vorgesehenen Lösung unter Berücksichtigung der konkreten Einbausituation, der brandschutztechnischen Schutzziele sowie der geltenden baurechtlichen Anforderungen. Sie können als fachliche Grundlage für die Beantragung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBG) bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde dienen.

Unsere Leistungen

  • Bewertung von Brandschutzprodukten und Bauarten für konkrete Bauvorhaben
  • Technische und brandschutzfachliche Stellungnahmen
  • Unterstützung bei Anträgen auf ZiE und vBG
  • Behördengerechte und nachvollziehbare Dokumentation
  • Beratung von Bauherren, Planern und ausführenden Unternehmen

Hinweis

Die gutachterliche Stellungnahme stellt eine fachliche Beurteilung dar und kann als Grundlage für behördliche Entscheidungen dienen. Sie ersetzt jedoch nicht die von der Bauaufsichtsbehörde geforderten bauaufsichtlichen Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweise sowie behördliche Genehmigungen.

Sie benötigen eine gutachterliche Stellungnahme?

Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch, um die nächsten Schritte abzustimmen.

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