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Überwachung

Abnahme von Feststellanlagen für Förderanlagenabschlüsse

Was nach dem betriebsfertigen Einbau geprüft wird, wer die Abnahme veranlasst und wie das Ergebnis dokumentiert wird.

Warum ist eine Feststellanlage erforderlich?

Förderanlagenabschlüsse (FAA) müssen die bauordnungsrechtliche Anforderung „selbstschließend“ erfüllen. Deshalb sind sie in Deutschland nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung mit einer dafür geeigneten und zugelassenen Feststellanlage zu betreiben.

Eine Feststellanlage ist ein System aus Geräten oder Gerätekombinationen, das die Funktion der Schließmittel kontrolliert unwirksam macht und den FAA dadurch offen hält. Es besteht mindestens aus einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung, einer Energieversorgung und einem Handauslösetaster. Je nach Anwendung können weitere Schutzeinrichtungen hinzukommen.

Für Feststellanlagen erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG). In deren Rahmen wird insbesondere die Kompatibilität der eingesetzten Geräte und Gerätekombinationen nachgewiesen.

Prüfung nach dem Einbau

Wird eine Feststellanlage an einem Feuerschutzabschluss im Zuge einer bahngebundenen Förderanlage eingesetzt, muss nach dem betriebsfertigen Einbau am Anwendungsort geprüft werden, ob Feststellanlage, Feuerschutzabschluss und Förderanlage einwandfrei zusammenwirken. Dazu gehört auch die Prüfung gegebenenfalls vorhandener Sensoren zur Schließbereichsüberwachung.

Diese Abnahmeprüfung ist durch eine Überwachungsstelle nach Teil V des Verzeichnisses der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen, laufende Nummer 11, durchzuführen.

Verantwortung und Veranlassung

Der Unternehmer, der die Feststellanlage errichtet, muss die Abnahmeprüfung veranlassen. Auf die erforderliche Abnahme sind der Errichter der Feststellanlage, der Unternehmer, der den Abschluss eingebaut hat, und der Betreiber der Förderanlage durch den Antragsteller der jeweiligen allgemeinen Bauartgenehmigung schriftlich hinzuweisen.

Kennzeichnung nach erfolgreicher Abnahme

Nach erfolgreicher Prüfung bringt der Betreiber in unmittelbarer Nähe des Abschlusses dauerhaft ein Schild an. Das vom Antragsteller der allgemeinen Bauartgenehmigung bereitzustellende Schild hat eine Größe von 105 mm × 52 mm und enthält folgende Angaben:

  • „Feststellanlage“
  • Nummer der allgemeinen Bauartgenehmigung
  • Abnahme durch … mit Firmenzeichen sowie Monat und Jahr der Abnahme

Abnahmeprotokoll und Aufbewahrung

Über die Abnahmeprüfung wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Eine Ausfertigung wird beim Betreiber aufbewahrt; eine zweite Ausfertigung wird an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet.

Der Hinweis auf die Abnahme durch eine Überwachungsstelle ist ebenfalls im Verwendbarkeitsnachweis des Bauprodukts beziehungsweise der Bauart – insbesondere in der aBG der Feststellanlage – zu finden. Grundlage der Abnahme sind die „Hinweise zur Abnahme von Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen“.

Sie möchten eine Abnahme abstimmen?

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